Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zeiger GmbH

in der Fassung vom 16.02.2021

Allgemeines und Geltungsbereich
Zeiger GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Zeiger GmbH und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Zeiger GmbH schriftlich bestätigt werden.

Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGBs des Kunden widerspricht Zeiger GmbH ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Zeiger GmbH bedarf es nicht.

Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Preise sind stets der Inflation ausgesetzt. Dauerverträge können von der Zeiger GmbH stets gemäß Inflation und Aufwand preislich erhöht werden, jeweils zu jedem Verlängerungstermin des Auftrags.

Vertragsschluss
Angebote der Zeiger GmbH sind freibleibend und bis zur Unterzeichnung durch den Kunden unverbindlich.

Der Vertrag über die Erbringung der Leistungen kommt in der Regel zustande, indem der Kunde einen Auftrag erteilt, indem der Kunde das Angebot der Zeiger GmbH unterzeichnet.

Falls nicht anders vereinbart, sind in jedem Auftrag jeweils 2 Korrekturschleifen inkludiert.

Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
Zeiger GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt im eigenen Namen. Zeiger GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte
Der Kunde erklärt, dass er mit Blick auf etwa bestehende Marken-, Geschmacksmuster-, Urheber-, Designrechte und sonstige Rechte befugt ist, Aufnahmen von dem Objekt herstellen zu lassen und stellt Zeiger GmbH im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.

Die zur Verfügung gestellten Materialien bzw. die vertraglich vereinbarte Dienstleistung werden durch Urheberrechte und andere geistige Eigentumsrechte geschützt, einschließlich aller Bilder, Texte, Designentwürfe, Webentwürfe, Visualisierungen und weiterer von Zeiger GmbH hergestellter Produkte.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, überträgt Zeiger GmbH an dem hergestellten Werk ein einfaches Nutzungsrecht für den Zweck, wie er in der vertraglichen Vereinbarung zugrunde gelegt ist oder, soweit es an einem dokumentierten Vertragszweck fehlt, wie er in der Rechnung Ausdruck findet.

Das hergestellte Werk wird auf dem bzw. den vertraglich vereinbarten Trägern übergeben bzw. über das vertraglich vereinbarte Verfahren zur Verfügung gestellt. Daneben werden ohne gesonderte und ausdrückliche vertragliche Vereinbarung (und in der Regel Vergütung) keine weiteren Träger sowie keine sonstigen bei der Herstellung des Werkes entstandenen Materialien herausgegeben bzw. das hergestellte Werk durch kein weiteres technisches Verfahren zur Verfügung gestellt.

Die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte durch den Kunden bedarf der Zustimmung von Zeiger GmbH, soweit sie nicht bereits ausdrücklich in der vertraglichen Vereinbarung gegeben ist. Sofern es sich um die Zugänglichmachung über Web-Zugangsdaten, Immobilienplattformen und Social Media Plattformen handelt, gilt diese Zustimmung als erteilt, sofern der Kunde Zeiger GmbH sicherstellt, dass Zeiger Gmbh daraus kein Nachteil erwächst.

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, bleibt Zeiger GmbH unabhängig von der Art des eingeräumten Nutzungsrechts als einfaches oder ausschließliches, berechtigt, das hergestellte Werk im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

Zeiger GmbH behält alle Nutzungsrechte an allen von Zeiger GmbH erstellten Werken bis zur vollständigen Bezahlung aller mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, hat der Auftragnehmer kein Recht auf Verwendung der von Zeiger GmbH erstellten Werke.

Vergütung
Der in der Auftragserteilung angebotene Preis ist bindend. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Offene Rechnungsbeträge können ausschließlich per Banküberweisung auf das Konto der Zeiger GmbH berichtigt werden, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.

Sofern nicht anders vereinbart legt Zeiger GmbH die erste Teilrechnung in Höhe von 50% des vereinbarten Betrages unmittelbar nach Unterzeichnung des Angebots und vor Beginn der Leistungserbringung. Die Abschlussrechnung legt Zeiger GmbH unmittelbar nachdem sie die vertragsgegenständliche Leistung erbracht hat. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Rechnungen dem Auftraggeber per E-Mail (im PDF-Format)
oder postalisch zugesandt. Die Rechnung ist bis spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum und ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltender Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Zeiger GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 4,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Zeiger GmbH anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Laufende Betreuungsverträge unterliegen der Inflation und können zu jedem Zahlungsstichtag, mit Vorankündigung vom AN preislich angehoben werden.

Nutzung von Diensten Dritter
Die Nutzung von Diensten Dritter erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Dritten, die vom Kunden strikt einzuhalten sind. Die jeweiligen Nutzungsbedingungen des betreffenden Dritten werden dem Kunden durch einen entsprechenden Link oder anderweitig zur Kenntnis gebracht.

Der Kunde stellt uns im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter wegen eines von ihm verursachten Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen Dritter einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung frei.

Gewährleistung
Bezüglich der schematischen Grundrisse und Abmessungen am 3D Model kann trotz grundsätzlicher Präzision nicht garantiert werden, dass keinerlei Abweichungen auftreten. Aus diesem Grund übernimmt Zeiger GmbH keine Gewährleistung für die Maßhaltigkeit der erstellten Grundrisse und Modelle, es sei denn dies wurde schriftlich vereinbart. Die von Zeiger GmbH erstellten Grundrisse und Abmessungen am 3D Model können keine technische Vermessung ersetzen, die Grundlage von Baumaßnahmen sein kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass es, im Falle von Visualisierungen, beim
Endprodukt Abweichungen gegenüber der aufgenommen (realen) Örtlichkeit geben kann.

Sind das hergestellte Werk oder die ausgeführte Dienstleistung mangelhaft, so leistet Zeiger GmbH zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Nachholung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadenersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß nachstehender Regelung. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Nimmt der Kunde eine mangelhafte Leistung ab, obwohl er den Mangel erkennt, stehen ihm Mängelansprüche nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei Abnahme vorbehält. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn der Kunde sie nicht binnen 3 Werktagen ab Übergabe bzw. Abnahme rügt. Sollte Zeiger GmbH ein anderes als das vereinbarte Werk bzw. eine geringeren als den vereinbarten Auftragsumfang liefern, hat der Kunde dies unverzüglich gegenüber Zeiger GmbH anzuzeigen.

Haftungsbeschränkungen und -freistellungen
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Zeiger GmbH und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

Jegliche Haftung der Zeiger GmbH für Ansprüche, die auf Grund der von Zeiger GmbH erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Zeiger GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Zeiger GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Zeiger GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

Unwirksame Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen. Vielmehr ist die etwa unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Vereinbarung erfüllt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Zeiger GmbH.

Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Zeiger GmbH und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Zeiger GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Zeiger GmbH berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

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